Kosten
Kostenübernahme
Als Freiberufliche Pflegefachpersonen verfügen wir über eine Konkordatsnummer der santésuisse. Die Voraussetzungen dafür sind streng geregelt und werden durch den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer SBK überprüft. Deshalb werden sämtliche Leistungen der Grund- und Behandlungspflege von allen Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen.
Tarife:
Abklärung und Beratung (Bedarfsabklärung) CHF 76.90 / Std.
Untersuchung und Behandlung CHF 63.00 / Std.
Grundpflege CHF 52.60 / Std.
Kostenbeteiligung
Alle ambulanten Pflegeanbieter müssen eine Patientenbeteiligung von 20 % verrechnen. Das heisst, als Patient haben Sie sich pro Einsatztag mit maximal 15.35 CHF an den Pflegekosten zu beteiligen.
Bei Pflegeverhältnissen, bei denen mehrere Leistungserbringer involviert sind (z.B. öffentliche Spitex, Betreuende, Freiberufliche Pflegefachpersonen), haben sich die Parteien untereinander abzusprechen.
Die Pflegenden stehen in der Pflicht, die Kunden davor zu schützen, dass die Patientenbeteiligung mehrfach erhoben wird.
Rechnungsstellung
Die kassenpflichtigen Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse bzw. mit ihrem Versicherer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im System tiers payant abgerechnet, d.h. der Versicherer stellt Ihnen ihre Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) in Rechnung.
Von uns erhalten Sie eine Rechnungskopie mit folgenden Positionen:
- Auflistung der kassenpflichtigen Leistungen gemäss Rechnung zuhanden des Versicherers (zu Ihrer Information)
- Verrechnung der Patientenbeteiligung (siehe Abschnitt Kostenbeteiligung)